ARBEITSVERTRAG

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag bringt Klarheit für beide Seiten. Geregelt werden sollten Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses (Befristung), Arbeitszeiten, Vollzeit/Teilzeit, Gehalt (Weihnachtsgeld, Provision, Bonus, Gratifikation, Tantieme), Dienstwagen, Urlaub, Kündigungsfristen und vieles mehr. Häufig gibt es zusätzlich einen Tarifvertrag. Dennoch sind oftmals viele Regelungen unwirksam. Hierzu gibt es umfangreiche gesetzliche Vorgaben und eine breite Rechtssprechung, die ständig erweitert wird. Sich hier frühzeitig zu informieren, kann sowohl für den Arbeitgeber wie auch für den Arbeitnehmer existentiell sein.

Zu unterscheiden vom Arbeitsvertrag ist der Vertrag über freie Mitarbeit. Ein ernst zu nehmendes Problem ist dabei die sogenannte Scheinselbständigkeit.