Wer von der gesetzlichen Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, abweichen will, muss seinen Willen eindeutig und rechtswirksam in einem Testament schriftlich oder notariell niederlegen.
Daneben gibt es die Möglichkeit des Erbvertrages, der sogenannten vorweggenommenen Erbfolge, wie auch die Gründung einer Stiftung. Weiterhin kann man Vermächtnisse und Auflagen anordnen sowie Vor- und Nacherben bestimmen.
Das Erbrecht ist sehr komplex. Durch fachkundigen anwaltlichen Rat erreichen Sie, dass später Ihr Wille auch tatsächlich zur Geltung kommt.